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Fernweh als Lehrer: Ist das realistisch?

Viele Lehrkräfte träumen davon, eine Zeit lang im Ausland zu unterrichten. Möglich ist das, aber nicht auf jedem Weg und nicht für jeden gleich gut. Vier verbreitete Annahmen im Realitätscheck, und für wen es wirklich passt.

Du sitzt im Lehrerzimmer, die Vertretungsstunde läuft, und jemand sagt: „Ich würde so gern mal ein paar Jahre ins Ausland.“ Dieses Fernweh ist bei vielen Lehrkräften da. Die gute Nachricht: Es gibt reale Wege. Die weniger gute: Sie sehen anders aus, als viele denken.

Annahme 1: „Ich kann überall unterrichten“

Mit einem deutschen Lehramt kannst du nicht einfach an einer beliebigen Schule im Ausland anfangen. Für deutsche Lehrkräfte gibt es vor allem diese Wege:

  • Auslandsdienstlehrkraft (ADLK): Die ZfA vermittelt dich an eine Deutsche Auslandsschule. Du musst verbeamtet oder unbefristet angestellt sein, dein Dienstherr muss dich freigeben, und du wirst für die Zeit im Ausland beurlaubt.
  • Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): ebenfalls über die ZfA, mit anderen Voraussetzungen und Leistungen.
  • Ortslehrkraft (OLK): Du bewirbst dich direkt bei einer Schule und wirst dort nach lokalen Bedingungen angestellt.

Welche Unterschiede es bei Status, Bezahlung und Absicherung gibt, steht im Artikel ADLK, BPLK, LPLK oder Ortslehrkraft?

Annahme 2: „Jedes Fach ist gleich gefragt“

Das stimmt nicht. Laut ZfA werden vor allem Lehrkräfte für Deutsch, moderne Fremdsprachen und MINT-Fächer gesucht. Wie groß der Bedarf in deinem Fach ist, hängt aber stark von der einzelnen Schule und der Region ab. Erfahrung mit Deutsch als Fremdsprache ist an vielen Auslandsschulen ein Plus, weil ein Teil der Schülerinnen und Schüler Deutsch nicht als Muttersprache spricht.

Bei Ortslehrkräften gelten andere Regeln: Die Schule sucht, was sie gerade braucht. Das kann auch ein Fach sein, das über die ZfA weniger gefragt ist, allerdings meist zu lokalen Vertragsbedingungen.

Annahme 3: „Das ist wie Urlaub mit Gehalt“

Der Alltag an einer Auslandsschule ist Arbeit, oft mit zusätzlichen Herausforderungen: eine neue Sprache im Alltag, ein anderes Schulsystem, andere Erwartungen von Eltern und Schulleitung, Familie und Freunde weit weg. Gerade die ersten Monate können anstrengend sein. Viele berichten, dass es nach einem halben Jahr deutlich leichter wird.

Gleichzeitig ist es eine Erfahrung, die beruflich und persönlich viel bewegen kann. Wer realistisch hineingeht, kommt mit den schwierigen Phasen besser zurecht.

Annahme 4: „Im Ausland verdiene ich viel mehr“

Als ADLK erhältst du von der ZfA eine Inlandszuwendung, die sich an der Bundesbesoldung orientiert, und zusätzlich eine Schulortzuwendung, die vom Schulort abhängt. Dazu können Zuwendungen für Familie, Umzug und Reisen kommen. Das kann deutlich mehr sein als in Deutschland. Ob am Ende mehr übrig bleibt, entscheiden aber Miete, Krankenversicherung, Schul- und Kitakosten und Flüge nach Hause.

Rechne deshalb mit deinem konkreten Schulort, statt dich auf Durchschnittswerte zu verlassen. Dafür gibt es den Familienbudget-Rechner und den Artikel ADLK-Gehalt: Zulagen, Kosten und was wirklich übrig bleibt.

Für wen ist es realistisch?

Der Auslandsschuldienst passt gut zu dir, wenn du

  • ein gefragtes Fach unterrichtest oder flexibel einsetzbar bist,
  • bereit bist, dein Leben für einige Jahre wirklich umzustellen,
  • die volle Vertragszeit von in der Regel drei Jahren einplanen kannst,
  • die Freistellung durch dein Bundesland erreichen kannst, deren Regeln sich je nach Land unterscheiden,
  • Geduld für einen Bewerbungsweg von einem Jahr oder mehr mitbringst.

Wenn das auf dich zutrifft, ist Fernweh nicht nur ein Traum, sondern ein Plan, den man Schritt für Schritt umsetzen kann.

Deine nächsten Schritte

  1. Lies auf der Seite der ZfA, welche Voraussetzungen für ADLK gelten.
  2. Kläre mit deiner Bezirksregierung oder deinem Ministerium, wie die Freistellung in deinem Land läuft.
  3. Rechne mit dem Schulortvergleich durch, was zwei Wunschorte finanziell bedeuten.
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Quellen · geprüft am 29.10.2026
  1. ZfA: Auslandsdienstlehrkräfte
  2. ZfA: Bundesprogrammlehrkräfte
  3. ZfA: Ortslehrkräfte
  4. ZfA: Zuwendung nach Schulortstufen (Stand 01.09.2026)

Erfahrungsbericht, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Über die Autorin

Lena Hartmann ist verbeamtete Lehrerin und war als ADLK an einer Deutschen Auslandsschule in Rio de Janeiro.

Mehr über Lena →
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