ADLK, BPLK, LPLK oder Ortslehrkraft? Der Vergleich
An einer Deutschen Auslandsschule unterrichten Lehrkräfte mit vier verschiedenen Verträgen. Welcher Weg für dich offensteht, hängt vor allem davon ab, ob du schon fest im deutschen Schuldienst bist.
Die vier Wege im Überblick
| ADLK | BPLK | LPLK | OLK | |
|---|---|---|---|---|
| Für wen | Verbeamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte | Vorrangig Lehrkräfte außerhalb des Landesschuldienstes, z. B. nach dem 2. Staatsexamen | Lehrkräfte eines Bundeslandes, beurlaubt unter Fortzahlung der Bezüge | Lehrkräfte mit deutscher oder ausländischer Lehrbefähigung |
| Bewerbung | Auf dem Dienstweg, dann ZfA-Bewerberdatenbank | Online bei der ZfA, aus dem Referendariat 6 bis 9 Monate vor dem Examen | Beim Kultusministerium des Landes (z. B. Bayern) | Direkt bei der Schule, Registrierung bei der ZfA möglich |
| Bezahlung | Inlandsteil plus steuerfreier Auslandsteil | Monatliche Zuwendungspauschale, je nach Ort plus Ortsgehalt | Weiter die Bezüge des Landes | Individuell im Arbeitsvertrag |
| Dauer | Meist 3 Jahre, bis 6, mit Funktion bis 8 | Meist zunächst 2 Jahre (Berlin) | Bayern: jährlich, bis 6 Jahre | Nach Arbeitsvertrag. Wer fest im deutschen Schuldienst ist, braucht eine Beurlaubung, über die der Dienstherr im Einzelfall entscheidet. |
| Wo | Deutsche Auslandsschulen, weltweit | Auslandsschulen und andere geförderte Schulen | Bayern: v. a. DSD-Schulen in Mittel- und Osteuropa, China | Die Schule, die dich einstellt |
ADLK: der Weg für fest Beschäftigte
Als Auslandsdienstlehrkraft bewirbst du dich auf dem Dienstweg. Dein Bundesland gibt dich frei, die ZfA nimmt dich in die Bewerberdatenbank auf, und Schulleitungen können dich dort finden. Der Dienstvertrag mit dem Schulträger läuft in der Regel drei Jahre. Bei Bewährung kann er auf höchstens sechs Jahre verlängert werden.
Der große Vorteil: Dein Inlandsteil läuft weiter, dazu kommt die Schulortzuwendung. Wie viel das an deinem Wunschort ist, zeigt der Rechner.
BPLK: der Einstieg ohne feste Stelle
Bundesprogrammlehrkräfte bewerben sich direkt bei der ZfA, wenn sie nicht fest im Landesschuldienst sind. Voraussetzung ist das 2. Staatsexamen oder ein vergleichbarer Abschluss, zum Beispiel ein schulorientierter Master in Deutsch als Fremdsprache. Dazu kommen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und ein Lebensmittelpunkt in Deutschland. Aus dem Referendariat kannst du dich 6 bis 9 Monate vor dem 2. Staatsexamen bewerben.
LPLK: das Landesprogramm
Einige Länder schicken eigene Lehrkräfte ins Ausland. Bayern zum Beispiel beurlaubt Landesprogrammlehrkräfte unter Fortgewährung der Bezüge. Sie unterrichten vor allem an Schulen mit Deutschem Sprachdiplom in Mittel- und Osteuropa und China. Gesucht wird vor allem Deutsch oder eine moderne Fremdsprache. Die Frist in Bayern endet am 27. November 2026.
OLK: direkt, aber ohne Netz
Ortslehrkräfte werden nicht von der ZfA vermittelt, sondern direkt von der Schule eingestellt. Gehalt, Reisekosten und Zuschüsse stehen im Arbeitsvertrag. Die GEW rät, vor der Unterschrift Rechtsrat einzuholen. Wer fest im deutschen Schuldienst ist, braucht trotzdem eine Beurlaubung.
Ein Vertrag als BPLK oder OLK kann nicht nachträglich in einen ADLK-Vertrag umgewandelt werden. Entscheide dich also vor der Ausreise.
Kann ich mich parallel bewerben?
Ja. Laut ZfA kannst du dich parallel als ADLK, BPLK und OLK bewerben, wenn dein Dienstherr das zulässt und du die Voraussetzungen erfüllst.
Wie ist das Verhältnis zwischen ADLK und Ortslehrkräften?
An meiner Deutschen Auslandsschule in Rio arbeiten entsandte Lehrkräfte (ADLK) und Ortslehrkräfte (OLK) im selben Kollegium. Im Schulalltag funktioniert die Zusammenarbeit grundsätzlich gut. Offene Konflikte zwischen den beiden Gruppen habe ich nicht erlebt. Trotzdem sind die unterschiedlichen Beschäftigungsbedingungen spürbar.
Als ADLK erhält man neben der Besoldung aus Deutschland zusätzliche Leistungen für den Auslandseinsatz. Ortslehrkräfte werden direkt von der Schule angestellt und nach ihren Verträgen bezahlt. Das kann zu erheblichen finanziellen Unterschieden führen.
Gerade die Inflation in Brasilien hat das deutlich gemacht. Entsandte Lehrkräfte sind durch ihre Vergütung und die Regelungen des Auslandsschuldienstes teilweise besser abgesichert, Ortslehrkräfte bekommen steigende Lebenshaltungskosten oft unmittelbarer zu spüren. Dass daraus auch Neid oder Unzufriedenheit entstehen kann, ist für mich nachvollziehbar.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung: Von ADLK wird teilweise erwartet, dass sie zusätzliche Aufgaben und Beauftragtenfunktionen übernehmen und insgesamt mehr leisten. Die bessere finanzielle Stellung dient dabei gelegentlich als Begründung, obwohl auch ADLK ganz normale Unterrichtsverpflichtungen haben.
Mein Eindruck: Im Alltag kollegial, aber nicht frei von unterschwelligen Spannungen. Sie zeigen sich weniger in offenen Auseinandersetzungen als in Erwartungen, gelegentlichem Neid und Diskussionen über die gerechte Verteilung von Aufgaben. Wer als ADLK ins Ausland geht, sollte diese Dynamik kennen. Respekt und Verständnis für die unterschiedlichen finanziellen Situationen sind meiner Erfahrung nach besonders wichtig.
- ZfA: Informationen zur Bewerbung als ADLK
- ZfA: Bundesprogrammlehrkräfte
- ZfA: Ortslehrkräfte
- Bayerisches Kultusministerium: Landesprogrammlehrkräfte
- Berliner Senatsverwaltung: Lehrkraft im Ausland
- GEW: Bezahlung von Auslandslehrkräften
Erfahrungsbericht, keine Rechtsberatung. Regeln unterscheiden sich je Bundesland.
Die ADLK-Bewerbungscheckliste
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