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Schulortstufen 2026: Was sich zum 1. Juli für ADLK geändert hat

Die ZfA hat die Schulorte neu eingestuft. An mehr als der Hälfte der Orte ist die Stufe gesunken, an einigen gestiegen. Was das für die Schulortzuwendung bedeutet, welche Orte besonders betroffen sind und was du vor einer Bewerbung prüfen solltest.

Was ist die Schulortstufe?

Die ZfA ordnet jeden Schulort einer von 20 Stufen zu. Die Stufe bildet Kosten und Belastungen am Ort ab. Nach ihr richtet sich die monatliche Schulortzuwendung für Auslandsdienstlehrkräfte. Deine Besoldungsgruppe spielt dafür keine Rolle: Mit A12 oder A13 bekommst du am selben Ort denselben Betrag. Für Partner und Kinder kommen Zuschläge hinzu.

Nach der aktuellen Tabelle (Stand 01.09.2026) liegt die Schulortzuwendung zwischen 1.006,48 € in Stufe 1 und 3.878,71 € in Stufe 20. Von Stufe zu Stufe sind es jeweils rund 150 €.

Was hat sich zum 01.07.2026 geändert?

Die ZfA veröffentlicht die Einstufung als Anlage zu ihrer Richtlinie, mit zwei Spalten: „bis 30.06.2026“ und „ab 01.07.2026“. Wir haben alle Hauptorte ausgewertet. Zu einem Hauptort gehören oft weitere Schulorte, zum Beispiel Valinhos zu São Paulo.

  • 65 Hauptorte stehen niedriger als vorher
  • 9 Hauptorte stehen höher
  • 48 Hauptorte sind unverändert
  • 6 Schulorte sind neu aufgeführt, zum Beispiel Hangzhou, Turin und Debrecen

Die stärksten Senkungen betreffen Orte in Osteuropa, Zentralasien, Nahost und Südasien. Gestiegen sind vor allem einige westeuropäische Hauptstädte sowie Moskau, Lima und Erbil.

Beispiele: alte und neue Stufe

Die letzte Spalte zeigt den Unterschied beim Grundbetrag der Schulortzuwendung. Wir haben beide Stufen mit der aktuellen Tabelle gerechnet, damit der Effekt der Neueinstufung sichtbar wird.

Schulortbis 30.06.ab 01.07.Unterschied pro Monat
Pristina (Kosovo)1713−604,81 €
Minsk (Belarus)1511−604,81 €
Kairo (Ägypten)1714−454,17 €
Neu-Delhi (Indien)1613−453,03 €
Skopje (Nordmazedonien)118−454,17 €
Istanbul (Türkei)97−302,40 €
Sofia (Bulgarien)97−302,40 €
Jakarta (Indonesien)1513−302,41 €
Peking (China)1312−151,77 €
Singapur98−151,77 €
Tokio (Japan)98−151,77 €
Seoul (Südkorea)98−151,77 €
New York, Washington (USA)87−150,63 €
São Paulo (Brasilien)109−161,82 €
Kapstadt (Südafrika)109−161,82 €
Rio de Janeiro (Brasilien)1111±0,00 €
Santiago de Chile1111±0,00 €
Buenos Aires (Argentinien)1010±0,00 €
Lissabon (Portugal)11±0,00 €
Madrid, London, Dublin23+150,62 €
Stockholm (Schweden)34+151,77 €
Moskau (Russland)1315+302,41 €
Lima (Peru)1315+302,41 €
Erbil (Irak)1920+150,63 €

Grundbetrag ohne Partner- und Kinderzuschläge. Eigene Auswertung der ZfA-Anlagen, ohne Gewähr.

Was bedeutet das für deine Bewerbung?

Wer sich jetzt bewirbt, sollte nur noch mit der neuen Stufe rechnen. Ältere Erfahrungsberichte, Foren und Gehaltsbeispiele beziehen sich oft auf die alte Einstufung und können um mehrere hundert Euro im Monat zu hoch liegen. Das betrifft besonders Familien, weil auch der Partnerzuschlag an der Schulortzuwendung hängt.

Wichtig: Die Schulortzuwendung ist nur ein Teil deiner Bezüge. Dazu kommen die Inlandszuwendung nach der Bundesbesoldung und, je nach Ort, die Mietzuwendung und der Schulortkostenausgleich. Eine niedrigere Stufe heißt also nicht automatisch, dass ein Ort finanziell unattraktiv ist. Rechne das Gesamtbild durch.

Und wenn ich schon im Ausland bin?

Ob und ab wann sich eine geänderte Stufe auf einen laufenden Vertrag auswirkt, regelt die ZfA. Die Anlage selbst spricht von einer „voraussichtlichen Einstufung“. Frag deshalb bei deiner Sachbearbeitung in der ZfA nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Diese Fragen solltest du klären

  1. Welche Schulortstufe gilt für meinen Wunschort ab 01.07.2026?
  2. Wie hoch ist die Schulortzuwendung mit Partner- und Kinderzuschlägen?
  3. Gibt es am Ort eine Mietzuwendung und einen Schulortkostenausgleich?
  4. Was zahlt die Schule zusätzlich, und wird das angerechnet?
  5. Bei laufendem Vertrag: Ab wann gilt die neue Stufe für mich?
Kostenlos

Schulortzuwendung berechnen

Der ADLK-Rechner rechnet mit der neuen Einstufung, mit Partner und Kindern. Im Schulortvergleich stellst du zwei Orte nebeneinander.

Zum ADLK-Rechner →
Quellen · geprüft am 01.11.2026
  1. ZfA: Anlage zu Nr. 2.2.1, voraussichtliche Einstufung der Schulorte nach Schulortstufen (bis 30.06.2026 und ab 01.07.2026)
  2. ZfA: Zuwendung nach Schulortstufen, Stand 01.09.2026

Eigene Auswertung, keine Rechts- oder Finanzberatung. Verbindlich sind die Richtlinie der ZfA und dein individueller Bescheid.

Über die Autorin

Lena Hartmann ist verbeamtete Lehrerin und war als ADLK an einer Deutschen Auslandsschule in Rio de Janeiro.

Mehr über Lena →
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